Ob Kleidung, Haushaltsartikel oder Elektronik: Internationale Online-Portale locken mit riesiger Auswahl, unkompliziertem Bestellprozess und Preisen, die im heimischen Handel oft unerreichbar sind. Für Kundinnen und Kunden ein klarer Vorteil – für die heimischen Online-Händler bislang ein ebenso klarer Wettbewerbsnachteil. Genau hier setzt die EU mit neuen Zollvorschriften an.
Ab dem 01.07.2026 gilt im gesamten EU-Raum eine neue Zollregelung für Online-Pakete mit einem Warenwert bis zu 150 EUR. Die bereits im Februar dieses Jahres formell beschlossenen Vorschriften sind zunächst als Übergangslösung gedacht und sollen bis zum 01.07.2028 gelten. Künftig wird für eCommerce-Sendungen ein fester Zollsatz von 3 EUR pro enthaltener Warenart erhoben. Bislang waren solche Kleinpakete abgabenfrei.
Wer glaubt, bei den günstigen Preisen von Anbietern wie Temu, Shein oder AliExpress lasse sich diese Pauschale locker verschmerzen, sollte einen entscheidenden Punkt nicht übersehen: Die Berechnung erfolgt pro Warengruppe. Enthält eine Bestellung mehrere Warengruppen, kann der Zoll schnell einen zweistelligen Betrag erreichen und den vermeintlichen Schnäppchenpreis spürbar nach oben treiben. Ein kurzer Blick auf den Endbetrag vor dem Klick auf "Kaufen" lohnt sich künftig also in jedem Fall.
Maßgeblich für die Berechnung ist der sechsstellige Code der sogenannten Zolltarif-Unterposition, mit dem der Zoll Waren technisch eingruppiert. Sind mehrere Warengruppen in einem Paket enthalten, fällt die Pauschale entsprechend mehrfach an – ein Detail, das im Bestellprozess leicht übersehen wird.
Die vom Europäischen Rat und der deutschen Generalzolldirektion veröffentlichten Rechenbeispiele machen das greifbar:
Je breiter der Warenkorb gestreut ist, desto schneller summiert sich die Zollpauschale.

Der Zollbetrag ist dabei nicht die einzige zusätzliche Position: Bei Bestellungen von Alkohol, Kaffee oder Tabak fallen zusätzlich Verbrauchssteuern an. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % oder 19 %, je nach Produktart. Bei Plattformen wie Temu und Shein wird diese bereits im Bestellprozess abgewickelt, sodass für Käuferinnen und Käufer keine weiteren Schritte notwendig sind – möglich durch die Registrierung im sogenannten IOSS-Verfahren (Import-One-Stop-Shop).
Zusätzlich erheben Paketdienste eine Servicepauschale, wenn eine eCommerce-Sendung verzollt werden muss. Diese Gebühr wird meist bei Zustellung fällig und von den Diensten selbst festgelegt – bei der Deutschen Post und DHL liegt sie aktuell bei 7,50 EUR. Ob die neue Zollpauschale auf diesem Weg oder über das IOSS- bzw. ein anderes Verfahren abgewickelt wird, ist noch nicht abschließend geklärt.
Ab dem 01.11.2026 kommt eine weitere Gebühr hinzu: die Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen. Ihre Höhe legt die Europäische Kommission fest, erhoben wird sie von den nationalen Zollbehörden. Verantwortlich für die Abwicklung ist jedoch die Online-Plattform, da sie rechtlich als Importeur gilt.
Die neue Regelung ist als Übergangslösung gedacht, bis die Reform des EU-Zollsystems abgeschlossen ist – geplant für 2028. Dann soll eine zentrale EU-Zolldatenplattform eingeführt werden, die auch Kleinpakete umfasst. Ob eCommerce-Sendungen aus Asien dadurch günstiger oder teurer werden, lässt sich aktuell noch nicht sagen.
Wer regelmäßig bei internationalen Online-Händlern bestellt, sollte ab Juli 2026 genauer hinschauen: Wie viele Warengruppen stecken im Warenkorb, woher kommt die Sendung und welche Zusatzkosten kommen realistisch hinzu?